
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen der Orthomol pharmazeutischen Vertriebs GmbH
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen der Orthomol pharmazeutischen Vertriebs GmbH
Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen
Anwendungsbereich: Für Vertragsbeziehungen mit unseren Lieferanten und Auftragnehmern (im folgenden AN) gelten – vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen – die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichenden Bedingungen der AN wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Anlieferung von Waren sowie die Ausführung von Aufträgen aufgrund unserer Bestellungen gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Wenn wir mit AN Bestellungen in mündlicher Form vereinbart haben oder regelmäßig so durchführen, gelten diese Geschäftsbedingungen ebenfalls.
Angebote: Angebote von AN an uns sind unentgeltlich, aber immer verbindlich. Bei der Angebotsabgabe sind – sofern von uns gemacht – unsere Anfragedaten mit aufzuführen. Besuche von Repräsentanten und Vertretern müssen mit uns vorher telefonisch oder ins sonstiger Weise vereinbart werden.
Bestellungen: Nur schriftliche Bestellungen (per Brief, Fax oder Email) von uns sind verbindlich, sofern nicht Mündlichkeit vereinbart wurde. Nimmt ein AN unsere Bestellung nicht innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang schriftlich oder konkludent durch Lieferung an, gilt die Bestellung als abgelehnt.
Lieferzeit, Lieferverzug: Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Der AN ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich darüber zu verständigen, wenn Umstände eintreten, oder ihm erkennbar werden, die eine rechtzeitige Lieferung voraussichtlich unmöglich machen. Dies hat unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung stattzufinden. Der AN ist uns zum Ersatz sämtlicher unmittelbarer und mittelbarer Verzugsschäden verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung enthält keinen Verzicht auf die Ersatzansprüche. Wenn der vereinbarte Liefertermin aus einem vom AN zu vertretenden Grund nicht eingehalten werden kann, so sind wir nach dem ergebnislosen Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Leistungsfrist berechtigt, nach unserer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Bei Sukzessiv-Lieferverträgen können wir von der Bestellung der weiteren Lieferungen zurücktreten, wenn mindestens zwei Lieferungen ganz oder teilweise mangelhaft ausgeführt worden sind und diese Mängel von uns angezeigt wurden. Bei unechten Sukzessiv-Lieferverträgen können wir von der Bestellung insgesamt zurücktreten, wenn zuvor mindestens zwei Lieferungen ganz oder teilweise mangelhaft ausgeführt worden sind und dem Rücktritt eine Abmahnung vorausgegangen ist. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche gegenüber dem AN bleibt unberührt.
Versand: Die Waren sind so zu verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Verpackungsmaterialien sind nur in dem für Erreichung dieses Zweckes erforderlichen Umfang zu verwenden. Es dürfen, soweit möglich, nur umweltfreundliche, recyclingfähige Verpackungsmaterialien zum Einsatz gelangen. Der Einsatz von Mehrwegbehältern ist nur mit unserer Zustimmung und für uns kostenfrei möglich. Auf den Lieferpapieren ist unsere Bestellnummer anzugeben. Eine Versandanzeige ist uns vor Abgang zuzustellen. Warenanlieferungen erfolgen ausschließlich in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 7:00 bis 15:00 Uhr und Freitag von 7:00 bis 12:00 Uhr.
Gefahrenübergang: Der Gefahrenübergang richtet sich nach den vereinbarten Lieferkonditionen. Soweit keine Vereinbarung getroffen wurde, geht die Gefahr bei Ablieferung der Ware an der vereinbarten Empfangsstelle auf uns über.
Gewährleistung und Haftung: Die Ware hat den getroffenen Qualitätsvereinbarungen und dem jeweiligen Stand der Technik zu entsprechen. Offenkundige Mängel der Ware werden dem AN von uns unverzüglich schriftlich angezeigt. Unverzüglich bedeutet dabei die Berücksichtigung des ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes bei uns. Offenkundige Mängel liegen nur dann vor, wenn die Ware bei Anlieferung äußerlich erkennbare Beschädigungen aufweist. Wir sind dann berechtigt, die Lieferung ganz oder teilweise als nicht vertragsgemäße Erfüllung zurückzuweisen. Im Falle der Rücksendung geht die Preis- und Sachgefahr auf den AN über, sobald die gerügte Ware von uns an eine zur Ausführung des Transportes bestimmte Person übergeben worden ist.
Die Gewährleistungszeit für gelieferte Ware beträgt 2 Jahre und beginnt grundsätzlich mit Ablieferung der Sache bei uns. Die Gewährleistungszeit beginnt für Liefergegenstände, die am Empfangsort zu montieren sind, mit der fertigen Montage und Abnahme, bei vereinbartem Probebetrieb, soweit dieser ohne Beanstandungen durchgeführt und von uns anerkannt worden ist. In sonstigen Fällen beginnt sie mit dem Eingang des Liefergegenstandes am Empfangsort. Sind nur Einzelteile des Liefergegenstandes mangelhaft, so verlängert sich die Gewährleistung für den gesamten Liefergegenstand um die Zeitspanne zwischen Mängelrüge und Mängelbeseitigung für die nachgebesserten oder ersetzten Teile läuft die Gewährleistung erneut.
Preise, Preisänderungen: Die uns angebotenen Preise sind inkl. Anlieferung frei Lager Langenfeld Festpreise, sofern nicht etwas Anderes vereinbart worden ist. Bei nachträglichen Preisänderungen dürfen wir vom Vertrag zurücktreten.
Rechnungen: Rechnungen sind an uns in zweifacher Ausfertigung mit allen dazugehörigen Unterlagen und Daten an uns - Orthomol pharmazeutische Vertriebs GmbH, Herzogstr.30, 40764 Langenfeld - einzureichen. In der Rechnung sind unsere Bestellnummer und das Bestelldatum anzugeben. In einer Rechnung dürfen nur Lieferungen/Leistungen aus einer Bestellung oder einem Auftrag abgerechnet werden.
Rechnungen, die die vorstehenden Angaben und Voraussetzungen nicht erfüllen, werden an den AN zurückgesandt, ohne dass der AN hieraus Ansprüche, insbesondere aus Verzug herleiten kann. Rechnungen dürfen nicht den Waren beigefügt werden.
Zahlung: Wir sind berechtigt, Rechn ungen innerhalb von 10 Tagen unter Abzug von 1% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto nach Eingang der Lieferung bzw. Leistung und Rechnungserhalt zu begleichen. Zahlungen erfolgen immer unter dem Vorbehalt der vertragsgemäßen Erfüllung.
Technische Regeln: Der AN ist verpflichtet, relevante Rechtsvorschriften und Regelwerke bezüglich Umweltschutz, Arbeitsschutz, Unfallverhütung, Transport- und Anlagensicherheit sowie unsere eigenen allgemeinen und standortbezogenen Vorschriften einzuhalten und uns auf Anordnung entsprechende Nachweise zur Verfügung zu stellen.
Abtretungsverbot: Rechte und Pflichten aus den mit uns geschlossenen Verträgen dürfen ohne unsere vorherige Zustimmung weder ganz noch zum Teil auf Dritte übertragen werden.
Hinweise auf Geschäftsbeziehungen: Hinweise in Werbematerial und sonstigen Veröffentlichungen auf die mit uns bestehenden Geschäftsbeziehungen bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Geheimhaltung, Datenschutz: Der AN verpflichtet sich, über alle aus der Geschäftsbeziehung mit uns bekannt gewordenen Informationen, Unterlagen oder Daten über unser Unternehmen und deren Produkte, Leistungen und Geschäftsbeziehungen strengstes Stillschweigen zu wahren und ihm überlassene Unterlagen weder zu eigenen Zwecken zu nutzen noch Dritten zugänglich zu machen. Der AN weist alle Mitarbeiter, Berater oder sonstige Dritte, deren sich der AN bedient, auf die bestehenden Geheimhaltungspflichten hin. Der AN verpflichtet sich nach Aufforderung, aller erhaltenen Informationen, Unterlagen und Dateien ohne Zurückbehaltung von Kopien zurückzugeben und jede Nutzung und Verwertung für die Zukunft zu unterlassen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung ist der von uns genannte Empfangsort, für die Zahlung Langenfeld. Gerichtsstand ist der Sitz der Gesellschaft in Langenfeld.
Anzuwendendes Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Falle eines grenzüberschreitenden Wareneinkaufs, ist die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines: Mit der Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Verkaufsbedingungen an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Verweist der Käufer seinerseits auf eigene allgemeine Geschäftsbedingungen, wird ihrer Geltung hiermit widersprochen, soweit sie von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu unserem Nachteil abweichen. Für die Abgabe der Produkte gelten die einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (LMBG) sowie des Medizinproduktgesetzes (MPG). Der unmittelbare oder mittelbare Weiterverkauf unserer Produkte in das Ausland bedarf wegen möglicherweise bestehender abweichender nationaler Regelungen ausdrücklicher vorheriger Zustimmung.
Angebote und Bestellungen: Unsere Angebote sind freibleibend, d.h. nicht bindend. Der Vertrag mit uns kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung bzw. die mündliche Vereinbarung schriftlich bestätigen oder ihr durch Übersendung der Waren und der Rechnung entsprechen. Dies gilt auch für Bestellungen, die der Käufer auf elektronischem Wege vornimmt. Zur Übersendung einer Zugangsbestätigung sind wir nicht verpflichtet. Bei umfangreicheren Bestellungen behalten wir uns vor, dem Besteller ein neues Angebot zu unterbreiten. In diesem Falle kommt der Vertrag mit uns erst dann zustande, wenn der Besteller unser Angebot annimmt.
Lieferung: Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt auch hinsichtlich der Einsatzstoffe, die wir zur Herstellung unserer Produkte benötigen und der Handelswaren, einschließlich technischer Geräte. Dies gilt nur für den Fall , dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere für den Fall eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet. Wir sind in zumutbarem Umfange zu Teillieferungen berechtigt. Die Sach- und Preisgefahr geht mit Übergabe der Ware an einen Transporteur unserer Wahl auf den Käufer über.
Zahlung: Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug oder innerhalb von 10 Tagen ab dem Rechnungsdatum mit 1% Skonto. Der Käufer kommt spätestens 30 Kalendertage nach Lieferung und Zugang einer Rechnung bzw. Warenlieferung mit der Zahlungspflicht in Verzug. Unabhängig davon, tritt Zahlungsverzug ein, wenn der Käufer zu einem gesondert vereinbarten Zeitpunkt Zahlungen nicht leistet. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder werden uns Umstände bekannt, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern (insbesondere Zahlungseinstellung, Vergleich, Insolvenz) sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder diese nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheiten auszuführen.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht: Der Käufer kann die Aufrechnung mit unseren Forderungen nur erklären, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Der Käufer ist zur Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
Eigentumsvorbehalt: Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor bis der Kunde sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung beglichen hat.
Verletzung von Vertragspflichten (Gewährleistung): Mängelrügen und Beanstandungen wegen der Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware hat der Käufer sofort, jedoch spätestens innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung des Weiterverkaufs unter Angabe von Bestelldatum, Rechnungs- und Kundennummer schriftlich geltend zu machen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere den Mangel und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für mangelhafte Ware leisten wir nach Wahl des Käufers Nachbesserung oder Ersatzlieferung, es sei denn die Nachbesserung ist nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Kunden das Rücktrittsrecht jedoch nicht zu.
Haftungsbeschränkung: Eine Haftung für weitergehende Ansprüche, soweit sie nicht auf Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung oder der Verletzung anderer vertragswesentlicher Pflichten beruhen, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch bei deliktischer Haftung. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren typischerweise entstehenden Schaden. Ersatzansprüche, die aus einer Verzögerung der Leistung oder der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit hervorgehen sowie Ansprüche aus Produkthaftung bleiben von diesen Bestimmungen unberührt.
Verjährung: Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels der gelieferten Waren verjähren in einem Jahr. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt mit dem Übergang der Transportgefahr auf den Käufer. Für gesetzliche Ansprüche aus Delikt-, Verletzung von Vertragspflichten oder dem Produkthaftungsgesetz gilt die gesetzliche Verjährungsregel. Für die Verjährung der Rückgriffsansprüche des Käufers gilt § 479 BGB.
Datenspeicherung: Wir weisen darauf hin, dass üblichem Geschäftsverkehr entsprechend, die mit der Bestellung und Lieferung zusammenhängenden Angaben in unserer Datenvereinbarung gespeichert werden. Mit der Bestellung erteilt der Käufer hierzu sein Einverständnis.
Erfüllungsort und Gerichtsstand: Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Langenfeld. Gerichtsstand für alle sich aus der Lieferung ergebenden Streitigkeiten ist für beide Teile Langenfeld. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller Verweisungen auf andere Rechtsordnungen und internationale Verträge. Die Anwendung der einheitlichen Haager Kaufgesetze und des UN-Abkommens zum internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen. Eine etwaige Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.